Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB zur FNP-Neuaufstellung der Stadt Oer-Erkenschwick
• Planungsanlass / Aufstellungsverfahren
Da der Flächennutzungsplan der Stadt Oer-Erkenschwick aus dem Jahre 1994 stammt und sich die Rahmenbedingungen der letzten Jahre deutlich gewandelt haben, wurde eine Anpassung an aktuelle Rahmenbedingungen und städtebauliche Bedürfnisse erforderlich. Der Rat der Stadt Oer-Erkenschwick hat am 13.09.2007 beschlossen die FNP-Neuaufstellung einzuleiten.
Eine Grundlage für die Planung war das um Jahr 2005 erarbeitete Stadtentwicklungskonzept im Rahmen des Programms „Stadtumbau West”, das Leitbilder und Entwicklungsziele der Stadt bis zum Jahr 2015 festlegt.
Bis zu Beginn des formellen Verfahrens, das durch den Beschluss des Rates am 25.03.2010 eingeleitet wurde, fanden zahlreiche interne Abstimmungstermine zur Grundlagenermittlung statt.
• Wesentliche Merkmale der Planung
Hauptthemen der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung waren die flächenintensiven Bodennutzungen Wohnen, Gewerbe sowie touristische Einrichtungen.
Der demographische Wandel in der Stadt Oer-Erkenschwick macht sich aufgrund der negativen natürlichen Bevölkerungsentwicklung und des teilweise in den negativen Bereich rutschenden Wanderungssaldos innerhalb des Planungszeitraumes des Flächennutzungsplanes deutlich bemerkbar. Für das Jahr 2025 wird von einem Bevölkerungsrückgang um 3,1 % (2010 -> 30.414 auf 2025 -> 29.473 Einwohner) ausgegangen.
Daraus errechnete sich ein Wohnbauflächenbedarf von max. 35,6 ha, der durch rund 8 ha auf bereits beplanten Flächen gedeckt werden kann.
Der Gewerbeflächenbedarf von rund 9 ha kann ebenfalls in Teilen auf den planungsrechtlich gesicherten Reserven gedeckt werden. Es verbleibt ein Bedarf von rund 6 ha.
Ein besonderes Thema war die Nachnutzung des ehemaligen Zechengeländes bzw. der Haldenfläche. Zunächst wurde das Zechengelände als Sondergebiet und Gemischte Baufläche ins Verfahren gebracht, um dort Freizeitnutzungen unterzubringen. Dies wurde jedoch aufgrund der zu erwartenden Immissionen auf die benachbarte Wohnbebauung wieder verworfen. Im Ergebnis ist nun eine citytypische Wohnnutzung sowie andere gemischte Nutzungen, wie z.B. eine Adipositas-Klinik geplant. Auf der Haldenfläche ist ein Golfplatz sowie ein Freizeit und Erholungsschwerpunkt / Parkanlage geplant.
Parallel zum Flächennutzungsplan wurde der Landschaftsplan neu aufgestellt. Eine intensive gegenseitige Abstimmung hat mehrfach stattgefunden.
• Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde mit insgesamt drei Bürgerinformationsveranstaltungen eingeleitet:
– 29.06.2010 Stadtteil Oer
– 05.07.2010 Stadtteil Rapen
– 06.07.2010 Stadtteil Erkenschwick
Im Anschluss an die Informationsveranstaltungen hatten die Bürger vom 07.07.2010 bis zum 23.07.2010 die Möglichkeit den Plan bei der Stadt Oer-Erkenschwick einzusehen und ggf. eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Insgesamt sind 19 Stellungnahmen eingegangen, die sich vorwiegend mit dem Bereich Lohhäuser Berg (Fliederweg und Lohhäuser Weg) beschäftigten.
Den Anregungen der Öffentlichkeit konnte aufgrund des bestehenden Wohnbauflächenbedarfs nicht entsprochen werden.
• Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand vom 21.06.2010 bis 16.07.2010 statt. Insgesamt wurden 55 Behörden beteiligt, von denen 33 eine Stellungnahme eingereicht haben. Größtenteils wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Vielfach kamen Hinweise und Anregungen zu den Entwicklungsflächen sowie zur Darstellung von nachrichtlichen Übernahmen.
Diese wurden in den Planentwurf übernommen und waren Gegenstand der Beschlussfassung zur Öffentlichen Auslegung.
• Landesplanerische Anfrage (§ 34 LPlG)
Die frühzeitige landesplanerische Anfrage wurde bereits am 12.09.2008 bei der Bezirksregierung Münster gestellt.
Nachdem die Zuständigkeit der Regionalplanungsbehörde von Münster nach Essen zum Regionalverband Ruhr gewechselt hat (Oktober 2009), wurde in Vorbereitung auf die landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 und 5 LPIG ein frühzeitiger Abstimmungstermin am 11.02.2010 durchgeführt. Die schriftliche Anfrage wurde am 09.06.2011 gestellt. Die sich ergebenden Abweichungen konnten im Wesentlichen in einem Abstimmungstermin am 26.08.2011 ausgeräumt werden. Sofern weitere Abweichungen vorlagen, unterlagen diese der gemeindlichen Abwägung und waren nicht als Ziele der Landesplanung zu werten.
Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Verfügung vom 10.10.2011 bestätigt.
• Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Sowohl die Behörden als auch die Öffentlichkeit hatten vom 04.01. bis einschließlich 08.02.2012 die Möglichkeit erneut Bedenken gegen den Flächennutzungsplan-Entwurf zu äußern.
Sofern es sich um redaktionelle Änderungen in der Begründung oder aber nachrichtliche Übernahmen handelte, wurden diese korrigiert bzw. übernommen.
Darüber hinaus hat sich ein Änderungspunkt ergeben, der eine erneute öffentliche Auslegung erforderte. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Wohnquartier Calluna, der im Parallelver-fahren aufgestellt wurde, entsprachen nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
• Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Rat der Stadt Oer-Erkenschwick hat am 29.03.2012 die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Flächennutzungsplan wurde vom 25. bis einschließlich 09.05.2012 erneut öffentlich ausgelegt. Bedenken konnten ausschließlich zu den geänderten und ergänzten Teilen gemacht werden.
• Berücksichtigung der Umweltbelange
Die Aufnahme neuer Entwicklungsflächen in den Flächennutzungsplan hat Auswirkungen auf die Umwelt der Stadt Oer-Erkenschwick. Begleitend zur Begründung zum Flächennutzungsplan wurde ein Umweltbericht erarbeitet, der für jede Fläche die gemäß Anlage zum BauGB geforderte Prüfung der Umweltauswirkungen bearbeitetet.
Unter Berücksichtigung verschiedener Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung / Genehmigung werden mit der FNP Neuaufstellung keine erheblich nachteiligen Wirkungen auf die Umweltschutzgüter vorbereitet.
Maßnah¬men zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Unbenommen hiervon ist die Überprüfung seitens der für den Umweltschutz zuständigen Behörden gem. § 4 (3) BauGB.
• Feststellungsbeschluss / Genehmigung
Unter der Voraussetzung, dass während der oben beschlossenen erneuten öffentlichen Auslegung keine Bedenken und Anregungen vorgebracht wurden, fasste der Rat der Stadt Oer-Erkenschwick am 29.03.2012 den Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes (Vorratsbeschluss).
Die Genehmigung seitens der Bezirksplanungsbehörde Münster wurde am 29.01.2013 erteilt.
Übersichtsbild
ein detaillierter Plan findet sich unter Plandarstellung
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Herr Karsten Hagel |
02368 691-252 |
Karsten.Hagel@Oer-Erkenschwick.de |
Herr Carsten Händschke |
02368-691-243 |
Carsten.Haendschke@Oer-Erkenschwick.de |