Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 138 "Sporthalle Zur Axt"

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 138 "Sporthalle Zur Axt" werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung einer multifunktionalen Mehrfachsporthalle auf einer bislang gewerblich genutzten Fläche, östlich der Straße "Zur Axt" und nördlich der "Wiedenbrücker Straße" gelegen, geschaffen. Der Bebauungsplan weist ein Baufeld aus und setzt u.a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung fest; die Festsetzungen orientieren sich soweit wie möglich an der Umgebungsbebauung und ermöglichen eine angemessene Einordnung in das Umfeld. Da die überplante Fläche bereits in weiten Teilen versiegelt ist, ermöglicht der Bebauungsplan keine wesentliche zusätzliche Neuversieglung von Freiflächen (Teilbereich A). Um die erforderlichen Stellplätze in räumlicher Nähe planerisch abzusichern wurde eine Fläche zwischen der Feuer- und Rettungswache und einem Gewerbebetrieb für einen Bedarfsparkplatz überplant und in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 138 einbezogen (Teilbereich B).

Um den Schulsport im hinreichenden Rahmen gewährleisten zu können, nutzen die weiterführenden Schulen der Stadt Oelde verschiedene, über das Stadtgebiet von Oelde verteilte Sportanlagen. Aufgrund mangelnder Hallenkapazitäten mussten einzelne Klassen der weiterführenden Schulen in der Vergangenheit räumlich vom Schulstandort getrennte Hallen für den Unterrichtssport nutzen. Durch Veränderungen in der Schullandschaft ist der Bedarf an Kapazitäten in Sporthallen in den vergangenen Jahren weiter deutlich gestiegen, diese Bedarfe sind in den vorhandenen Hallen nicht mehr zu decken. Aufgrund dessen ist der Bau einer neuen Halle dringend erforderlich. Um die unterschiedlichen Anforderungen an Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen zu erfüllen, soll die Sport- und Mehrzweckhalle multifunktional ausgerichtet sein. Durch den Neubau der Halle erfüllt die Stadt Oelde zugleich einen überörtlichen Versorgungsauftrag. 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 "Sporthalle Zur Axt" wurde parallel zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben werden. Der Geltungsbereich zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht jenem des Bebauungsplanes.

 

 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 09.03.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 31.08.2020 - 02.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 31.08.2020 - 02.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 20.04.2021 - 22.05.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 02.11.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.12.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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