Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 32. Änderung

Durch die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine bislang als „Verkehrsfläche – Zentraler öffentlicher Parkplatz“ und als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellte Fläche nordwestlich des Kreuzungsbereiches der Straßen „Zur Axt / Wiedenbrücker Straße“ zukünftig als Fläche für den „Gemeinbedarf – Zweckbestimmung Sport- und Mehrzweckhalle“ dargestellt (Teilbereich A). Zugleich wird eine Fläche westlich der Feuer- und Rettungswache, welche bislang als „Gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen war, als „Verkehrsfläche - Bedarfsparkplatz“ ausgewiesen (Teilbereich B). Durch die Änderung wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer multifunktionalen Mehrfachsporthalle einschließlich eines Bedarfsparkplatzes geschaffen.

Ziel dieser Änderung des Flächennutzungsplanes war es, den Neubau einer multifunktional nutzbaren Halle auf Ebene der vorbereitenden Planung zu ermöglichen. Durch Veränderungen in der Schullandschaft ist der Bedarf an Kapazitäten für den Unterrichtssport in Sporthallen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch für die Oelder Sportvereine ist eine zusätzliche Sporteinheit zu begrüßen, da ein Teil der Vereinsbedarfe durch die aktuellen Hallen nicht mehr gedeckt werden kann. Darüber hinaus steht im Oelder Stadtgebiet derzeitig keine Halle zur Verfügung, welche den aktuellen Anforderungen an eine moderne Veranstaltungshalle genügt und für größere kulturelle Veranstaltungen genutzt werden kann. Durch die Ausrichtung auf eine Multifunktionalität sollen somit neben schulischen und vereinssportlichen auch die kulturellen Bedürfnisse gedeckt und im größeren Rahmen ermöglicht werden.

Durch den Bebauungsplan Nr. 138 wurden im Parallelverfahren die weiteren planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der multifunktionalen Mehrfachhalle geschaffen.

 

 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 09.03.2020, Einleitungsbeschluss
  • 31.08.2020 - 02.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 31.08.2020 - 02.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 20.04.2021 - 22.05.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 28.06.2021, Feststellungsbeschluss
  • 03.12.2021, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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