Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 54. Änderung
Die Stadt Oelde hat aufgrund der hohen Nachfrage an Gewerbeflächen die 54. Änderung des Flächennutzungsplans verbunden mit der 9. Änderung und der 1. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 11 a „Am Landhagen Nord – Gewerbegebiet“ durchgeführt. Die Fläche ist rund 1,42 ha groß und grenzt östlich an das Gewerbegebiet „Am Landhagen“ im Nordosten von Oelde an.
Der rund 1,01 ha große nordwestliche Teil der Fläche wurde als Acker genutzt und nun in Gewerbefläche umgewandelt. Für eine Festsetzung als Gewerbefläche im Bebauungsplan ist eine Darstellung im Flächennutzungsplan als „Gewerbliche Baufläche“ vorausgesetzt. Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach gewerblichen Flächen, insbesondere für kleinere Betriebe, bietet sich die nordwestliche Fläche als Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Richtung Osten planerisch an. Insbesondere vor dem Hintergrund der vorhandenen Infrastruktur und der gewerblichen Nutzung im direkten Umfeld.
Die Hofstelle auf dem rund 0,41 ha großen südöstlichen Teil der Fläche wird zu Wohnzwecken genutzt; an der südöstlichen Grenze verläuft die Straße „Am Landhagen“. Auf Grund geänderter städtebaulicher Zielvorstellungen wird der vorhandene Bebauungsplan für diesen Teilbereich aufgehoben. Damit wird diese Fläche zum Außenbereich. Dies setzt eine Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan voraus. Dafür wurde die 54. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgte zugleich die 9. Änderung und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 11 a „Am Landhagen Nord – Gewerbegebiet“ der Stadt Oelde.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Parallelverfahren
Verfahrensschritte
- 26.02.2024 - 30.04.2024, Landesplanerische Anfrage gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 1 Abs. 4 BauGB
- 06.05.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.09.2024 - 27.10.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 17.10.2024, Informationsveranstaltung
- 07.02.2025 - 10.03.2025, Landesplanerische Anfrage gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
- 23.04.2025 - 25.05.2025, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 07.07.2025, Feststellungsbeschluss
- 02.10.2025, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Stefanie Lütkehaus, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail: stefanie.luetkehaus@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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