Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 158 "Windenergieanlage Craemer" - vorhabenbezogen -

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 158 „Windenergieanlage Craemer“ werden auf dem Gelände der Firma Craemer im Gewerbegebiet AUREA die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Windenergieanlage (Gesamthöhe ca. 250 m) sowie einer Photovoltaikanlage geschaffen. Das Plangebiet umfasst den Standort der Windenergieanlage sowie die direkt umliegenden Flächen (insbesondere Abstandsflächen und Flächen für die Photovoltaikanlage). Der Abstand zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung ist mit über 2 km ausreichend groß und das Gebiet ist bereits durch die unmittelbar angrenzenden Windräder auf Wiedenbrücker Gebiet vorgeprägt. Für das Vorhaben wurden umfangreiche gutachterliche Prüfungen (Optische Bedrängung, Eiswurf und Eisfall, Brandschutz, Schattenwurf ,Artenschutz, Schallschutz) durchgeführt. Durch einen begleitenden Durchführungsvertrag werden weitergehende Belange (unter anderem zur Maßnahmendurchführung) geregelt.

Die Windenergie- und Photovoltaikanlage soll der Versorgung der energieintensiven Fertigungsprozesse der Firma Craemer mit erneuerbarer Energie dienen und über eine entsprechend hohe Grundlast verfügen. Ziel ist eine autarke Energieversorgung mit der Nutzung von nachhaltig erzeugtem Strom.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 105 „AUREA“ bleibt bestehen und wird lediglich im Bereich des neuen Bebauungsplans Nr. 158 durch diesen überlagert. Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich als „Gewerbliche Baufläche“ dar. 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 12.09.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 12 (1) BauGB
  • 28.11.2022 - 16.12.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.11.2022 - 16.12.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 07.12.2022, Bürgerversammlung
  • 27.03.2023 - 30.04.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 12.06.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 14.09.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:
  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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