Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 9. Vereinfachte Änderung

Seit mehr als 20 Jahren ist die Stadt Oelde bestrebt, die bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen im nördlichen Bereich der Straße „Zum Sundern“ als Wohngebiet zu entwickeln und so die im Bereich der „Ludgerusstraße“ bestehende Wohnbebauung fortzuführen. Lange Zeit scheiterten die Bestrebungen an dem fehlenden Veräußerungsinteresse der Eigentümer. Mittlerweile hat die Stadt Oelde diese Flächen, bis auf ein ca. 8.300 m² großes beim Voreigentümer verbleibendes Teilstück um die ehemalige Hofstelle, erworben.
Nach der erfolgreichen und sehr schnellen Vermarktung der städtischen Flächen im Bereich „Moorwiese“ soll nun, um den schon heute bekannten Bedarf an Bauland für Bauwillige in der Stadt Oelde erfüllen zu können, diese Fläche entwickelt werden. Eine aktuelle Abfrage hat ergeben, dass zur Zeit etwa 80 Bewerber Interesse am Erwerb eines Baugrundstückes in diesem Baugebiet bekundet haben. Daher hat der Rat der Stadt Oelde in seiner Sitzung vom 26.03.2007 beschlossen, einen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB für die Flächen nördlich der Straße „Zum Sundern“ im Anschluss an das an der „Ludgerusstraße“ vorhandene Wohngebiet aufzustellen.
Das geplante Baugebiet „Zum Sundern“ ergänzt siedlungsräumlich die westlich, südlich und südöstlich vorhandenen älteren und neuen Wohngebiete. Es liegt rund 2 km von der Kernstadt entfernt, Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten, Grundschule und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf liegen im Umkreis von maximal 1.000 m und können somit fußläufig erreicht werden. Dieser Bebauungsplan soll den derzeitigen Bedarf an neuen Wohnbaugrundstücken decken. Bei der Erarbeitung des Bebauungs- und Erschließungskonzeptes stellte es sich heraus, dass eine sinnvolle Aufteilung des Plangebietes – auch aufgrund der hohen Nachfrage - nur unter Einbeziehung der Gesamtfläche zwischen der Straße „Zum Sundern“ und dem nordwestlich bestehenden Waldgebiet möglich ist. Gleichzeitig wurde hierdurch ver-mieden, dass zwischen dem neuen Wohngebiet und dem Wald eine aufgrund ihrer geringen Breite von ca. 50,00 m wenig attraktive Restfläche für die Landwirtschaft entsteht. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 103 „Baugebiet Zum Sundern“ ca. 9 ha.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 sowie der Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden in der Zeit vom 13.06.2007 bis 25.07.2007 durchgeführt.
Ein wesentliches Ergebnis dieser frühzeitigen Beteiligung ist, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist, da nicht das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 103 „Baugebiet Zum Sundern“ durch die Darstellungen des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes abgedeckt wird (Stellungnahme der Bezirksregierung Münster vom 24.07.2007).
Um dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen und die notwendige Rechtssicherheit für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 103 „Wohngebiet Zum Sundern“ zu schaffen, wird daher dieses Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich nördlich der Straße „Zum Sundern“ durchgeführt.
Im Wesentlichen handelt es sich bei diesem Änderungsverfahren um eine Verschiebung der Grenzen unterschiedlicher Nutzungsarten, die nicht dazu führt, dass die Zuordnung der Flächen unterschiedlicher Nutzungen wesentlich geändert wird. Zugleich ist diese Verschiebung nicht von erheblicher städtebaulicher Bedeutung. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung (Flächennutzungsplan der Stadt Oelde) nicht berühren und die sonstigen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB erfüllt sind, wird dieses Bauleitplanverfahren als Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Ebenfalls wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Insgesamt umfasst diese 9. Vereinfachte Änderung des Flächennutzungsplanes ca. 2,18 ha. Diese Flächen sollen zukünftig als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan werden diese Flächen als „Öffentliche Grünfläche“ (0,16 ha) und als „Fläche für die Landwirtschaft“ (2,02 ha) dargestellt.

Übersichtsplan
Übersichtsplan


Planunterlagen

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Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 17.09.2007, Einleitungsbeschluss
  • 04.10.2007 - 05.11.2007, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 04.03.2008, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

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