Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 28 "Axthausen" - 2. Änderung

Der Bebauungsplan liegt im Nordosten des Stadtgebietes zwischen der Straße Zum Sundern und der Straße Am Ruthenfeld und ist seit dem 26.04.1974 rechtskräftig. Die Flächen des rund 23 ha umfassenden Baugebietes sind überwiegend als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, ein Teilbereich im Nordwesten ist als Kleinsiedlungsgebiet ausgewiesen.

Durch diese 2. Änderung wurde der Bebauungsplan Nr. 28 "Axthausen" im nordwestlichen Geltungsbereich den geänderten städtebaulichen Zielvorstellungen angepasst. Einzelheiten zu den vorgenommenen Änderungen können den Änderungsplänen entnommen werden.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 15.12.1989, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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