Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 96 "Warendorfer Straße / Mühlenweg" - vorhabenbezogen - 1. vereinfachte Änderung

Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 10. Oktober 2011 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Mühlenweg“ der Stadt Oelde einzuleiten. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und die sonstigen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB erfüllt sind, soll dieses Bauleitplanverfahren als Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

Der Bebauungsplan hat die Bezeichnung 1. vereinfachte Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 "Warendorfer Straße/Mühlenweg" der Stadt Oelde erhalten.

Der bisherige Vorhabenträger B & S Immobilienhandel Bauträger und Hausverwaltungsgesellschaft mbH hat das Grundstück an die Wohnimmobilien Warendorfer Straße GmbH & Co. KG veräußert. Auf dem Grundstück soll bezahlbarer Wohnraum für junge Familien in zentraler Wohnlage geschaffen werden.

Der Änderungsbereich liegt im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 96 „Warendorfer Straße/Mühlenweg“ der Stadt Oelde. Er umfasst die Grundstücke Flur 22, Flurstücke 535, 545, 369 und teilweise 635.

Übersichtsbild
Übersichtsplan


Planunterlagen

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Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 10.10.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.01.2012 - 20.02.2012, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 23.04.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.07.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

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