Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 100 "Stromberg - Südlich der Beckumer Straße" - 2. vereinfachte Änderung

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von „Stadtvillen“ hat der Rat der Stadt Oelde in seiner Sitzung vom 28.06.2010 beschlossen, ein entsprechendes Änderungsverfahren durchzuführen. Der Änderungsbereich befindet sich im westlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 100 zwischen der Straße „Up´n Dauden“ und der „Ina-Seidel-Straße“. Auf diesen Flächen kann zwischen den westlich liegenden Mischgebietsflächen und der an der „Ina-Seidel-Straße“ bestehenden älteren Wohnbebauung ein Ensemble von bis zu sieben Stadtvillen entstehen. Die Änderungen innerhalb dieses Bebauungsplanes, die für die Errichtung von „Stadtvillen“ erforderlich sind, betreffen die Festsetzungen zur Dachneigung, zur Traufhöhe und zur Geschossigkeit. Die übrigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden hierbei beibehalten.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 28.06.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.08.2010 - 09.09.2010, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 04.10.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.11.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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