Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 6. Änderung

Zur weiteren Entwicklung des Ortsteils Stromberg und zur Sicherung der Infrastruktur ist es erforderlich neue Bauflächen auszuweisen. Aufgrund der konstanten Nachfrage nach Wohnbau- und Gewerbeflächen stehen in Stromberg bis auf wenige Einzelgrundstücke keine Grundstücke für eine Wohnbebauung mehr zur Verfügung; die in den letzten Jahren ausgewiesenen Baugebiete sind bebaut. Zur Deckung der vorhandenen Nachfrage nach neuen Wohnbaugrundstücken und Flächen für die Errichtung kleinerer Gewerbebetriebe, zur Verlagerung bestehender Betriebe aus kritischen oder beengten Ortslagen bzw. zur Neuansiedlung dieser Art von Betrieben soll das erforderliche Planungsrecht geschaffen werden.

Der Rat der Stadt Oelde hat daher Aufstellungsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 99 „Stromberg – Ehemaliges Tennishallengelände“ und für den Bebauungsplan Nr. 100 „Stromberg – Südlich der Beckumer Straße“ gefasst. Die Flächen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 99 werden überwiegend als „Allgemeines Wohngebiet“ und im Bebauungsplan Nr. 100 überwiegend als „Mischgebiet“ und „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Da nicht alle beabsichtigten Flächenausweisungen den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes entsprechen, wurde – um dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen – der Flächennutzungsplan geändert.

Durch die 6. Änderung wird im Teilbereich A der Bereich zwischen der Beckumer Straße und dem Herbrockweg als Gewerbliche Baufläche, als Mischgebiet und als Wohnbaufläche und im Teilbereich B die Fläche der ehemaligen Tennishalle östlich der Straße Im Vogeldreisch als Wohnbaufläche dargestellt.

Parallel hierzu sind die Bebauungspläne Nr. 99 „Stromberg – Ehemaliges Tennishallengelände“ und Nr. 100 „Stromberg – Südlich der Beckumer Straße“ aufgestellt worden.

Übersichtsplan
Übersichtsplan


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

PlandarstellungErläuterungsbericht

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 09.02.2004, Einleitungsbeschluss
  • 28.06.2005, Bürgerversammlung
  • 19.09.2005 - 19.10.2005, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 13.06.2006, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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