Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 87 "Schulze - Sünninghausen" - vorhabenbezogen - 1. vereinfachte Änderung

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 "Schulze-Sünninghausen" der Stadt Oelde ist seit dem 28.08.2004 rechtskräftig. Der Planbereich zwischen dem Wohngebiet Brede und der Hofanlage Schulze-Sünninghausen umfasst Grundstücke für Doppelhaushälften, freistehende Einfamilienhäuser, sowie ein Gemeinschaftshaus und ein Mehrfamilienwohnhaus. Für die geplante Einbringung des Projektes in das Programm „50 Solarsiedlungen“ des Landes NRW wurden einzelne Haustypen entwickelt, die die Basis für die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bildeten.

Aufgrund der relativ komplexen Anforderungen an eine Solarsiedlung für die Aufnahme in das o. g. Programm des Landes NRW hat sich der Investor entschieden, diese Absicht nicht weiter zu verfolgen. Zusätzlich hat sich im Rahmen der Grundstücksvermarktung gezeigt, dass einige Festsetzungen des Bebauungsplanes den Gestaltungsspielraum bei der Errichtung von Einfamilienhäusern stark einschränken.

Der Investor hat daher mit Schreiben vom 19.01.2006 einen Antrag auf Änderung einiger Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 "Schulze-Sünninghausen" gestellt. Beantragt wurde
- die Änderung der Dachneigung für die südliche Baureihe mit Anpassung der maximalen Firsthöhe
- Aufhebung der Einschränkungen für Dachgauben
- die Zulässigkeit einer Zweigeschossigkeit für die gesamte nördliche Baureihe.

Diesem Antrag hat der Rat der Stadt Oelde in seiner Sitzung vom 03.04.2006 zugestimmt. Da die geplanten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und die sonstigen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB erfüllt sind, wird dieses Bauleitplanverfahren als Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Die geplanten Änderungen betreffen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise sowie gestalterische Festsetzungen.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 18.11.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

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Hinweise

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