Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 94 "Moorwiese"

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 „Weitkamp“ der Stadt Oelde wurde die Fläche des ehemaligen Sportplatzes „Moorwiese“ zunächst von einer weiteren Überplanung und Bebauung ausgeklammert, da festgestellt wurde, dass für eine Nachfolgenutzung eine Sanierung des Bodens erforderlich werden würde. Nach Abschluss der Bodensanierungen bestand die Möglichkeit, die Flächen einer städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.

Der Orden der Schwestern der hl. Maria Magdalena Postel trat in Zusammenarbeit mit einem Investor an die Stadt Oelde heran und bekundete Interesse an den Flächen der Moorwiese für die Errichtung eines „Gruppen-Pflege-Wohnkonzeptes“, zur Realisierung von Wohnbebauung in Form von Hausgruppen bzw. Doppel- und Einfamilienhäusern. Somit konnte an der Nahtstelle zum Stadtkern „Wohnen über alle Generationen“ entstehen. Das Plangebiet umfasst rund 3 ha. Die Bauflächen des Plangebietes werden als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Auf diesen Flächen sind Einzel- oder Doppelhäuser und Hausgruppen in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise zulässig.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende ErklärungStädtebaulicher Entwurf

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 11.04.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.07.2005 - 15.07.2005, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 12.07.2005 - 17.08.2005, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 09.10.2006 - 10.11.2006, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.12.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.03.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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