Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 83 "Keitlinghausen"

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP), in dem Ziele der Raumordnung und Landesplanung festgelegt sind, stellt im Stadtgebiet Oelde drei Windeignungsbereiche dar (WAF 20, WAF 27 und WAF 52). Um einer möglichen Verspargelung der Landschaft entgegen zu wirken und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, hat die Stadt Oelde die im GEP dargestellten Eignungsbereiche im ersten Schritt in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes – genehmigt durch die Bezirksregierung Münster am 17.04.2003 – konkretisiert und entsprechende Eignungsbereiche für die Errichtung von Windenergieanlagen dargestellt, einer dieser Bereiche liegt in der Bauernschaft Keitlinghausen.

Aufgrund der Größe des Bereiches in Keitlinghausen ist zur Feinsteuerung der Errichtung von Windenergieanlagen die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 3 BauGB erforderlich. Ziel ist es, unter Berücksichtigung und Abwägung der einzelnen Belange (wie beispielsweise Abstände zu Straßen, Leitungen, Richtfunktrassen, Waldgebieten, Emissionen der Windenergieanlagen, optimale Ausnutzung der Fläche durch Investoren, usw.) geeignete Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen auszuweisen.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellung
  • Aufgrund der Größe des Plangebietes besteht dieser Bebauungsplan aus zwei Teilen.
    Planentwurf-Blatt 1
  • Aufgrund der Größe des Plangebietes besteht dieser Bebauungsplan aus zwei Teilen.

    Planentwurf-Blatt 2
Legende
  • Bebauungsplan Nr. 83 "Keitlinghausen" - Legende
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    Legende
Begründung

Verfahrensschritte

  • 20.11.2000, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.08.2003 - 19.09.2003, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 08.09.2003 - 19.09.2003, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.11.2003 - 19.12.2003, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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