Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 46 "Dauerkleingartenanlage Drostenholz"

Der Bebauungsplan liegt im Norden des Oelder Stadtgebietes nördlich der Straße Zum Drostenholz und ist seit dem 14.02.1987 rechtskräftig. Die Flächen des rund 3,5 ha großen Plangebietes sind als Private Grünfläche -Dauerkleingärten- ausgewiesen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte aufgrund des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) vom 28.2.1983 das u. a. regelt, dass “ein Dauerkleingarten ein Kleingarten ist auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist“. Das Kleingartengelände an der Straße Zum Drostenholz besteht schon seit 1950/1951. Durch die Ausweisung im Bebauungsplan Nr. 46 wird gewährleistet, dass diese Anlage auf Dauer Bestand hat.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Verfahrensschritte

  • 14.02.1987, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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