Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 139 "Neubau Kardinal-von-Galen Altenheim" - vorhabenbezogen -

Das am Rand der Oelder Innenstadt errichtete "Kardinal-von-Galen Altenheims" übernimmt seit Mitte der 1970er Jahre eine wichtige Funktion bei der Versorgung älterer Menschen. Es verfügte über Wohnmöglichkeiten für 104 Bewohnerinnen und Bewohner in Einzel- und Doppelzimmern. Insbesondere das Raumangebot in Doppelzimmern entspricht jedoch nicht mehr den geänderten Anforderungen des neuen Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG), die u. a. einen überwiegenden Anteil von Wohnangeboten in Einzelzimmern umfassen. 

Durch den Bebauungsplan Nr. 139 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau des "Kardinal-von-Galen Altenheims" mit 92 vollstationär betreuten Bewohnerplätzen und 12 Kurzzeitpflegeplätzen geschaffen. Zwei Gebäude, welche sich bisher auf dem Grundstück befanden (Paulusheim, Caritas-Sozialstation), wurden im Zuge der Realisierung des Neubaus abgerissen. Das unter Denkmalschutz stehende alte Pastoratsgebäude an der Ecke „Ennigerloher Straße/Paulsburg“ bleibt erhalten. Die zwischen dem Kindergarten und der Straße „Paulsburg“ liegenden Stellplätze werden in das Plangebiet einbezogen.

Da  auf den Flächen ausschließlich der Ersatzneubau des "Kardinal-von-Galen Altenheims" einschließlich der erforderlichen Infrastruktur vorgesehen ist, wurde das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gewählt. Weitere Regelungen sind dem zugehörigen Durchführungsvertrag und dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entnehmen.

Parallel hierzu erfolgte die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

 

 




Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 17.12.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.03.2019 - 18.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 18.03.2019 - 18.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 28.03.2019, Bürgerversammlung
  • 30.08.2019 - 30.09.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 16.12.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 14.04.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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