Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 127 "Stifterstraße" - 1. vereinfachte Änderung

Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 127 „Stifterstraße“ war seit dem 15.08.2016 rechtskräftig. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes trafen detaillierte Aussagen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung. Der Bebauungsplan setzte ein allgemeines Wohngebiet fest und ermöglichte u.a. die Realisierung einer Wohneinheit pro 150m² Grundstücksfläche. Da es trotz intensiver Anstrengungen nicht gelungen ist, das Plangebiet einer baulichen Nutzung zuzuführen und es Ziel ist, die Flächen  zeitnah einer neuen wohnbaulichen Nutzung zuzuführen, war eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127 - 1. vereinfachte Änderung (insb. Anpassung der max. zulässigen Anzahl  der Wohneinheiten, der überbaubaren Flächen sowie der max. zulässigen Trauf- und Firsthöhe) sollen weiterhin eine verträgliche Einbindung in das durch Wohnnutzungen geprägte Umfeld gewährleisten. Der bereits seit einigen Jahren erkennbare Bedarf in Oelde an günstigem Wohnraum bzw. Wohnungen im Bereich des so genannten sozialen Wohnungsbaus soll durch die Änderung des Bebauungsplanes gemindert werden. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses mit Datum vom 28.08.2018 hat die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127 Rechtskraft erlangt und ersetzt das bisherige Planungsrecht.  

Geltungsbereich
Übersichtsplan


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 15.01.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.04.2018 - 01.06.2018, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 03.05.2018, Bürgerversammlung
  • 09.07.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 28.08.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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