Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 100 "Stromberg - Südlich der Beckumer Straße" - 4. vereinfachte Änderung

Vor dem Hintergrund, dass viele Bauherren im Rahmen eines Neubauvorhabens ihre Dächer für eine möglichst effektive solare Nutzung heranziehen sowie die Wohn- und Schlafräume sinnvoll nach den Himmelsrichtungen orientieren möchten, spielt die Firstrichtung für die Vermarktung von Grundstücken inzwischen häufig eine entscheidende Rolle. Für bessere Nutzungsmöglichkeiten von Solarenergie soll im gesamten Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans frei zwischen einer Nord-Süd- oder Ost-West- Ausrichtung des Firstes gewählt werden können. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Wahrung und ansprechende Gestaltung des Ortsbildes bleiben gesichert, da die Hauptfirstrichtung auch künftig parallel oder rechtwinklig zu den Erschließungsstraßen angeordnet sein wird.

Der zu ändernde Bebauungsplan Nr. 100 „Stromberg-Südlich der Beckumer Straße“ ist seit dem 13.06.2006 rechtskräftig, in Teilbereichen des Ursprungsplans wurden bereits drei Änderungsverfahren durchgeführt.

Die geplanten Änderungen innerhalb dieses Bebauungsplanes betreffen die Festsetzungen zur Hauptfirstrichtung - hier: wahlweise Festlegung der Firstrichtung in Nord-Süd- oder Ost-West-Richtung - für alle Baugrundstücke. Die übrigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden beibehalten.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 25.04.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.05.2016 - 06.06.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 27.06.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.09.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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