Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 20. Änderung

Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 03.12.2012 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauBG beschlossen, das Verfahren zur 20. Änderung des vom Regierungspräsidenten in Münster mit Verfügung vom 30. Dezember 1999 genehmigten Flächennutzungsplanes der Stadt Oelde einzuleiten.

Durch diese 20. Änderung des Flächennutzungsplans soll am östlichen Ortsrand von Oelde, nördlich der „Wiedenbrücker Straße“, eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt werden. Hiermit und mit einem parallel aufgestellten Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer neuen Feuer- und Rettungswache geschaffen werden.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 03.12.2012, Einleitungsbeschluss
  • 16.12.2013 - 16.01.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 03.01.2014 - 16.01.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.02.2014 - 27.03.2014, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 28.04.2014, Feststellungsbeschluss
  • 03.09.2014, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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