Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 18. Änderung

Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2012 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, das Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oelde einzuleiten. Durch diese Änderung soll eine rund 2,5 ha große, bislang als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Fläche, im Anschluss an das an der Straße „Zur Polterkuhle“ vorhandene Wohngebiet zukünftig als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden. Der Änderungsbereich liegt im Südwesten des Oelder Stadtgebietes, westlich zur Straße „Zur Polterkuhle“ und südwestlich der Straße „Nienkamp“. Die Fläche grenzt im Norden und Westen an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Süden befindet sich eine Waldfläche. Die östliche Grenze wird durch die Straßen „Zur Polterkuhle“ und „Nienkamp“ bestehende Wohnbebauung gebildet.

Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2012 ebenfalls beschlossen gem. § 2 Abs. 1 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Westlich – Zur Polterkuhle“ der Stadt Oelde einzuleiten. Durch diesen Bebauungsplan soll der Bereich westlich der Straße „Zur Polterkuhle“ in einer Größe von rund 2,5 ha als „Allgemeines Wohngebiet“ überplant werden. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden.

Beide Bauleitplanverfahren werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende Erklärung

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 25.06.2012, Einleitungsbeschluss
  • 20.12.2012 - 25.01.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 11.01.2013 - 21.01.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.04.2013 - 27.05.2013, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 08.07.2013, Feststellungsbeschluss
  • 09.11.2013, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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