Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 15. Änderung

Zur Sicherstellung einer Zukunftsperspektive für den nördlich der Von-Büren-Allee ansässigen Betrieb hat der Rat der Stadt Oelde in seiner Sitzung vom 28. Juni 2010 beschlossen, das Verfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oelde einzuleiten. Durch diese Änderung wird ein Teil der bislang als „Fläche für die Landwirtschaft“, „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie als Trasse für die Westumgehung dargestellten Fläche nördlich der Von-Büren-Allee als „Gewerbliche Fläche“ dargestellt. Der Änderungsbereich liegt im Süden Oeldes nördlich der Von-Büren-Allee. Im Osten und Westen grenzen Gewerbebetriebe sowie im Süden ein Parkplatz und vereinzelte Hofanlagen an. Im Norden des Grundstückes schließt sich eine Waldfläche an. Ebenfalls in seiner Sitzung vom 28. Juni 2010 hat der Rat der Stadt Oelde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 101 "Betriebsentwicklung Naturparkbrauerei" einzuleiten. Beide Bauleitplanverfahren werden im Parallelverfahren gem. § 8 BauGB durchgeführt.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 28.06.2010, Einleitungsbeschluss
  • 14.07.2010 - 30.07.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 15.07.2010 - 16.08.2010, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 22.10.2010 - 22.11.2010, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 06.12.2010, Feststellungsbeschluss
  • 06.04.2011, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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