Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 12. Änderung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat festgestellt, dass der vorhandene Schulraum der „Erich-Kästner-Schule“, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Oelde wegen steigender Schülerzahlen nicht mehr ausreicht, alle Schulklassen ordnungsgemäß unterzubringen. Nach einer Alternativenprüfung hat der LWL beschlossen, auf einem von der Stadt Oelde zur Verfügung gestellten Grundstück in Nähe des bisherigen Schulstandortes ein neues Schulgebäude sowie eine neue Turnhalle zu errichten. Hierdurch können die seitens der Schule bestehenden intensiven Kontakte zu unterschiedlichen Einrichtungen und Firmen in der Stadt, die für die Förderung der Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung sind, weiter genutzt werden. 

Der zukünftige Schulstandort liegt im Nordosten von Oelde an der „Hans-Böckler-Straße“ rund 1.000 m vom bisherigen Standort entfernt. Das Grundstück grenzt auf der Ost- und Westseite an Wohngebiete, im Süden an eine Tennisanlage sowie an ein Waldstück im Norden. Die ursprünglichen Darstellungen bzw. Festsetzungen sowohl des Flächennutzungsplans als auch des in diesem Bereich geltenden Bebauungsplans Nr. 38 „Wohnbebauung Sundern – Sportgebiet Drostenholz“ (rechtskräftig seit dem 24. März 1994) sahen für den Bereich eine Nutzung als Grünfläche (Bolzplatz, Parkanlage und Kinderspielplatz) vor. Durch die Änderung wird der Bereich entsprechend der vorgesehenen Nutzung als „Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“ dargestellt bzw. ausgewiesen. Die Bereitstellung dieser Bauflächen wird als effektive Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung des Standortes Oelde sowie zur Sicherung eines vielfältigen Schulangebots gewertet und sichert damit die Zukunft der Stadt.

Als Basis für die Änderung des Bebauungsplanes wurde im Prallelverfahren dieses Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchgeführt.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungUmweltbezogene Stellungnahmen und InformationenZusammenfassende Erklärung

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 30.03.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.08.2009, Bürgerversammlung
  • 20.08.2009 - 11.09.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 21.08.2009 - 21.09.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 18.12.2009 - 22.01.2010, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 08.02.2010, Feststellungsbeschluss
  • 30.04.2010, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie einen PDF Reader.