Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 108 "Betriebserweiterung Warnecke"

Die Firma Fritz Warnecke GmbH ist ein zertifiziertes Fachunternehmen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft, das im Jahr 1920 gegründet wurde. Das Unternehmen hat in Oelde seinen Sitz an der Ennigerloher Straße und betreibt dort Anlagen zur Lagerung und zur Behandlung von Eisen- und Nichteisenmetallen, einschließlich Autowracks. Das südliche Firmengelände befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ennigerloher Straße“. Der nördliche Teil liegt in einem unbeplanten Innenbereich, der früher durch die Bahn genutzt wurde. Die Situation ist durch eine Gemengelage aus Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen charakterisiert. Der Betrieb des Firmengeländes ist geräuschintensiv, so dass der Eigentümer ein Konzept zur Sicherung und zur Verbesserung des Betriebsstandortes hat erarbeiten lassen. Ziel ist es, zum einen die Lärmsituation zu verbessern und die umliegenden Gebäude vor den Emissionen, die durch den Betriebsablauf verursacht werden, zu schützen. Zum anderen sollen die Betriebsabläufe auf dem vergrößerten Gelände neu organisiert und durch den Bau einer Halle entlang der Bahngleise optimiert werden. Zudem ist vorgesehen, eine Lärmschutzwand zur Abschirmung des Betriebes zu errichten. Zur Umsetzung der Konzeption ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu schaffen. Hierzu wird ein Teil des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ennigerloher Straße“ sowie der Bereich der alten Bahnanlagen überplant.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende Erklärung
  • Zusammenfassende Erklärung
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Umweltbezogene Stellungnahmen und InformationenGutachten

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 30.03.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.08.2009 - 17.09.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 03.09.2009, Bürgerversammlung
  • 03.09.2009 - 17.09.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 18.12.2009 - 22.01.2010, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 08.02.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.12.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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