Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - Berichtigung Nr. 06

Die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde ist durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 142 "Lette - Pflege- und Wohngemeinschaft" erforderlich geworden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird eine bisher unbebaute Fläche nordwestlich eines Hotels überplant. Im östlichen Plangebiet ist die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes in V-Form, welches 24 Plätze in ambulanten Wohngemeinschaften, eine Tagespflege mit ca. 10-12 Plätzen, ein Cafe sowie 14 Wohnungen für betreutes Wohnen umfassen soll, möglich. Im westlichen Plangebiet besteht die Möglichkeit der Errichtung von Wohnbaukörpern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise. Die Ausweisung der Flächen erfolgt mit Ausnahme der "Erschließungsstraße als "Allgemeines Wohngebiet". 

Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde widerspricht dieser Planung. Gem. § 13b i.V.m.§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Infolge der 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde wird die bisher als "Gemischte Baufläche" und als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellte Fläche zukünftig als "Wohnbaufläche" ausgewiesen.

Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Pflege- und Wohngemeinschaft sowie von weiteren Wohngebäuden geschaffen. 

 

 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Plandarstellung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 04.05.2021, Berichtigung des Flächennutzungsplans gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

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