Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - Berichtigung Nr. 03

Die 3. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde ist durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 "Meienbrockstrasse" erforderlich geworden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen auf der Fläche des hier bestehenden Spielplatzes günstiger Wohnraum im Segment des Sozialen Wohnungsbaus - welcher zunächst zur Flüchtlingsunterbringung vorgesehen ist - geschaffen werden. Der vorhandene Spielplatz soll verlegt werden. Die Ausweisung der Flächen erfolgt überwiegend als "Allgemeines Wohngebiet" sowie als "Öffentliche Grünfläche - Zweckbestimmung Spielplatz". 

Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde widerspricht dieser Planung. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Infolge der 3. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde wird die künftig zu Wohnzwecken genutzte Fläche, bisher als "Grünfläche" dargestellte Fläche, zukünftig  als "Wohnbaufläche" dargestellt. Der Spielplatz liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans und wird bereits in diesem bereits als solche dargestellt.

Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von günstigem Wohnraum geschaffen. 

 

 

 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Plandarstellung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 22.08.2016, Berichtigung des Flächennutzungsplans gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

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Hinweise

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