Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - Berichtigung Nr. 01

Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde ist durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Stromberg - Up´n Dauden" erforderlich geworden.

Durch die Änderung des Bebauungsplans wurde ein Teilbereich der bislang als "Gewerbegebiet" ausgewiesenen Fläche südlich der Straße Oelder Tor und westlich der Speckenstraße als „Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel“ ausgewiesen; dergestalt soll das Angebot im Bereich des Einzelhandels in Stromberg ergänzt werden.

Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde widerspricht dieser Planung. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Infolge der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde wird die bisher als "Gewerbliche Baufläche" dargestellte Fläche zukünftig in weiten Teilen als "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel" sowie in kleinen Teilen als "Mischgebiet" ausgewiesen.

Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einkaufszentrums geschaffen. 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Plandarstellung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 01.04.2009, Berichtigung des Flächennutzungsplans gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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