Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 77 "Gewerbegebiet Am Sudbergweg"

Zur Sicherung der Entwicklung der Stadt Oelde wurden im südwestlichen Stadtgebiet die Flächen nördlich des Sudbergweges überplant und als neues großes zusammenhängendes Gewerbegebiet ausgewiesen. Insgesamt umfasst das Plangebiet rund 70 ha hiervon stehen rund 40 ha Bauflächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung. Die Bauflächen sind als Gewerbegebiet mit differenzierten Nutzungsmöglichkeiten (Berücksichtigung des Emissionsschutzes) ausgewiesen. Diagonal durch das Plangebiet verläuft von Südosten nach Nordwesten die neue Kreisstraße K 30n (Von-Büren-Allee), die die äußere Haupterschließung für das Plangebiet und die direkte Anbindung an die Autobahn A 2 sicherstellt.

Ein umfangreiches Grünkonzept sichert die Einbindung des Gebietes in den Landschaftsraum. Ziele sind die Erhaltung landschaftlich prägender Elemente (Küttelbecke, Waldflächen) sowie die Durchlässigkeit des Gebiets für bestehende Wegeverbindungen. Die von Ost nach West verlaufende Küttelbecke ist als naturnaher Grünzug ausgeprägt und bietet erholungsrelevante Wegeverbindungen (Fuß- und Radweg) aus dem Stadtgebiet heraus in Richtung der Waldgebiete Geisterholz und Hoher Hagen an. Die Waldflächen innerhalb des Plangebietes werden erhalten und mit dem Ost-West-Grünzug durch weitere neue Grünflächen vernetzt. Die Freihaltung der Küttelbecke sichert die klimatisch bedeutsame Kaltluftschneise Richtung Stadtgebiet. Flächen zur Regenrückhaltung wurden in Angliederung an den Grünzug und an der Vellerner Straße als naturnah modellierte Erdbecken ausgeführt. Bezugnehmend auf die Gesamtcharakteristik des Gewerbestandorts wurde eine Baumallee entlang der K30n (Von-Büren-Allee) gepflanzt.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 12.11.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie einen PDF Reader.