Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 133 "Südlich Am Ruthenfeld"

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern sowie Einfamilien- bzw. Doppelhäusern geschaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 133 "Südlich Am Ruthenfeld" befindet sich etwa 1 km nordöstlich des Hauptzentrums der Stadt Oelde und etwa 100 m nördlich der Eisenbahnstrecke Hamm - Hannover. In direkter Nachbarschaft nördlich zum Plangebiet befinden sich ausgedehnte Wohnsiedlungsbereiche in offener Bauweise. Im Plangebiet befindet sich ein älteres Wohngebäude, welches abgerissen werden soll. Als Arrondierung des bestehenden Siedlungszusammenhanges sollen im Plangebiet weitere Wohngebäude ermöglicht werden.
 
Dem Bebauungsplan Nr. 133 "Südlich Am Ruthenfeld" liegt ein Bebauungskonzept zugrunde, das die Nutzung der Fläche als Standort für Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser vorsieht. Entlang der Straße "Am Ruthenfeld" sind zwei Baufelder vorgesehen, in denen jeweils ein Mehrfamilienhaus errichtet werden kann. Die Bebauung ist straßenseitig zwingend als zweigeschossige Bebauung vorgesehen, um eine räumliche Fassung des Straßenraumes zu erwirken. Im rückwärtigen Bereich des Plangebiets sollen Einfamilien- oder Doppelhäuser errichtet werden. Auch hier soll eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht werden. Die Grundstücke werden von der Straße "Am Ruthenfeld" erschlossen; die interne Erschließung ist mittels einer Stichstraße mit Wendehammer geplant. Die südlich geplanten Doppelhäuser sollen als Querriegel den Bereich zur Bahntrasse abgrenzen und eine lärmabschirmende Wirkung für den nördlichen Bereich bewirken.
 
Zur Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen wurde eine schalltechnische Untersuchung (Lärm) sowie eine immissionsschutztechnische Untersuchung (Geruch) erstellt. Um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, wurden entsprechende Festsetzungen in den Planentwurf aufgenommen. Der Umweltbericht sowie der artenschutzrechtliche Beitrag thematisieren natur- und artenschutzrechtliche Belange.
 
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 0,4 ha. Parallel hierzu erfolgte die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 22.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 31.08.2020 - 02.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 31.08.2020 - 02.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 06.07.2021 - 06.08.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 12.09.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 05.01.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

Navigation

Hinweise

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