Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 33. Änderung

Planungsanlass für die 33. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Absicht der Caritas Oelde GmbH, den Standort des in ihrer Trägerschaft befindlichen Altenwohnheims an der Von-Galen-Straße zu verlagern.

Das am Rand der Oelder Innenstadt errichtete "Kardinal-von-Galen Altenheim" übernimmt seit Mitte der 1970er Jahre eine wichtige Funktion bei der Versorgung älterer Menschen. Es verfügt über Wohnmöglichkeiten für 104 Bewohnerinnen und Bewohner in Einzel- und Doppelzimmern. Insbesondere das Raumangebot in Doppelzimmern entspricht jedoch nicht mehr den geänderten Anforderungen des neuen Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG), die u. a. einen überwiegenden Anteil von Wohnangeboten in Einzelzimmern umfassen. 

Wesentliches Ziel ist es mit Blick auf die bestehende Bedarfslage, die derzeitigen Pflege- und Betreuungskapazitäten langfristig aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung wird dieser Zielstellung durch die Änderung der bisherigen FNP-Darstellung am neuen Standort Rechnung getragen werden. An der grundsätzlichen Vorhaltung der Fläche als Gemeinbedarfsfläche für kirchlichen/sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen wird an diesem zentral gelegenen Standort sowie mit Blick auf die benachbarten Nutzungen weiterhin festgehalten. Gegenstand ist die Änderung der Zweckbestimmung – die Fläche soll künftig als Gemeinbedarfsfläche für die am Standort bestehenden und geplanten Nutzungen „Altenheim“ sowie „Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt werden. Die zu ändernde Flächendarstellung betrifft einen ca. 0,8 ha großen Bereich am Rand der Innenstadt von Oelde, der im Norden und Osten durch die Landesstraße L 792 (Ennigerloher Straße/Paulsburg) begrenzt wird. Die südliche und westliche Geltungsbereichsgrenze wird durch den Übergang zum Grünzug entlang des Rathausbachs, ein Kindergartengelände sowie ein bebautes Wohngrundstück gebildet. 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 139 sind im Parallelverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau des "Kardinal-von-Galen Altenheims" mit 92 vollstationär betreuten Bewohnerplätzen und 12 Kurzzeitpflegeplätzen geschaffen worden.

 

 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GelltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende ErklärungÖffentliche Bekanntmachungen

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 17.12.2018, Einleitungsbeschluss
  • 18.03.2019 - 18.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 18.03.2019 - 18.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 28.03.2019, Bürgerversammlung
  • 30.08.2019 - 30.09.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 16.12.2019, Feststellungsbeschluss
  • 14.04.2020, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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