Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 131 "Zum Benningloh II"

Für die Entwicklung eines Neubaugebietes ist, nach dem das zuletzt realisierte Baugebiet im Südwesten des Stadtgebietes lag, eine Fläche im Nordwesten vorgesehen. Hiervon wird die im nordwestlichen Stadtgebiet bestehende Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, etc.) profitieren. Das Baugebiet umfasst rund 60 bis 70 Bauplätze, einschließlich einiger Bauplätze für Mehrfmilienhäuser. Es liegt zwischen dem Baugebiet „Zum Benningloh“ und dem Waldgebiet „Benningloh“. Das Plangebiet  umfasst eine Fläche von ca. 8 ha. Die Erschließung der Flächen erfolgt sowohl von Süden als auch von Norden und über die vorhandene „Willy-Brandt-Straße“. Zwischen den geplanten Bauflächen und dem westlich liegenden Wald „Benningloh“ liegt eine großzügig dimensionierte Grünfläche als Retentionsraum für Niederschlagswasser und als Puffer zum Waldrand.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende ErklärungBekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 06.02.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.05.2017, Bürgerversammlung
  • 31.05.2017 - 16.06.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 14.07.2017 - 14.08.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 29.11.2017 - 08.01.2018, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 26.02.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.06.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie einen PDF Reader.