Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 100 "Stromberg - Südlich der Beckumer Straße" - 3. vereinfachte Änderung

Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 22.06.2015 beschlossen, das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Stromberg-Südlich der Beckumer Straße“ einzuleiten. Der zu ändernde Bebauungsplan Nr. 100 „Stromberg-Südlich der Beckumer Straße“ ist seit dem 13.06.2006 rechtskräftig. Für Teilbereiche des Ursprungsplans wurden bereits zwei Änderungsverfahren durchgeführt.

Der Änderungsbereich liegt nordöstlich der Mallinckrodtstraße im Oelder Ortsteil Stromberg. Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,2 ha. Die geplanten Änderungen betreffen die Festsetzungen zur Firstrichtung – hier: Drehung der Firstrichtung um ca. 90° – für die Grundstücke Flur 412, Flurstücke 1165 und 1212 und die Verschiebung der Baugrenze um ca. 3,50 m in Richtung Osten für das Grundstück Flur 412, Flurstück 1165. Die übrigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden beibehalten.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 22.06.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 12 (1) BauGB
  • 27.07.2015 - 27.08.2015, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 21.09.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.10.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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