Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 19. Änderung

Der Eigentümer der Flächen südlich der Hofstelle Alte Holzstraße 4 und nördlich der Bahnstrecke Hamm-Bielefeld hat einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Mit diesen Verfahren soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des baulichen Vorhabens - hier - Photovoltaikanlage als Freiflächenanlage zur Nutzung regenerativer Energie - auf seinen Grundstücken geschaffen werden. Geplant ist eine Anlage in der Größe von ca. 5,8 ha.

Hintergrund des Antrages ist das aktuelle EEG 2010 (Energie-Einspeisungsgesetz). Mit dem EEG 2010 wird die bisherige Vergütungspolitik der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bestätigt und weitergeführt. Freiflächenanlagen können jetzt auch innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden. Diese Flächen werden durch Lärm und Abgase des Straßen- und Schienenverkehrs als belastet angesehen und damit sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch als weniger wertvoll bewertet. Aus diesem Grund ist die Nutzung dieser Flächen für solare Energiegewinnung sinnvoll und soll dort vermehrt erschlossen werden.

Die PV-Freiflächenanlagen sind keine im Außenbereich privilegierten Vorhaben. PV-Freiflächenanlagen werden auch nicht von den Privilegierungstatbeständen des § 35 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BauGB erfasst. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Anlagen, die im Außenbereich als selbstständige Anlagen errichtet werden sollen, erfordert somit grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Entsprechend § 8 Abs. 2, Satz 1 BauGB ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Sofern im Flächennutzungsplan keine Sonderfläche dargestellt ist, muss eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Im Rahmen dieser Änderung soll ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO, mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet – Fläche für erneuerbare Energien, Photovoltaik“ dargestellt werden.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende Erklärung

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 05.12.2011, Einleitungsbeschluss
  • 20.04.2012 - 22.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 07.05.2012 - 22.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 30.07.2012 - 30.08.2012, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 03.12.2012, Feststellungsbeschluss
  • 08.07.2013, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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