Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 13. Änderung

Die Städte Rheda-Wiedenbrück und Oelde sowie die Gemeinde Herzebrock-Clarholz haben gemeinsam das Interregionale Gewerbe- und Industriegebiet „AUREA“ entwickelt. Grundlegendes Ziel war die langfristige Sicherung und Stärkung des regionalen Wirtschaftsraumes. Das Gewerbegebiet liegt nördlich der Bundesautobahn (BAB) A 2 und ist in den Regionalplänen Detmold und Münsterland beiderseits der Stadtgrenze zwischen Rheda-Wiedenbrück und Oelde als Interregionaler Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dargestellt worden. Die Entwicklung umfasst den gesamten Bereich zwischen BAB A 2, Rentruper Straße (K 6) und Oelder Straße (K 12) und hat eine Größe von knapp 105 ha. Auf dem Gebiet der Stadt Oelde wurde hierfür das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 105 mit ca. 42 ha (= 2. Bauabschnitt) durchgeführt. An diesen Geltungsbereich schließt nördlich der K 12 eine ehemalige Hofstelle an. 

Zur Sicherung der angemessenen großflächigen gewerblich-industriellen Entwicklung des Plangebietes AUREA (siehe Bebauungsplan Nr. 105) und im Interesse einer möglichen kleingewerblichen Folgenutzung des Gebäudebestandes erfolgte eine Überplanung der ehemaligen Hofanlage als gewerbliche Baufläche bzw. als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO.

Die grundlegende Umweltprüfung für das Gesamtgebiet mit 105 ha wurde bereits im Zusammenhang mit den FNP-Änderungen und mit den entsprechenden Bebauungsplänen „AUREA“ durchgeführt (Ing.Büro Kortemeier und Brokmann, Herford). Diese Umweltprüfung wird im Planverfahren für die vorgeschlagene Bauleitplanung sachgerecht fortgeschrieben, aus landschaftspflegerischer Sicht bzw. aus allgemeiner Umweltsicht sind heute keine besonderen Konflikte erkennbar.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 24.06.2009, Einleitungsbeschluss
  • 13.12.2013 - 14.01.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 03.01.2014 - 16.01.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.02.2014 - 27.03.2014, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 22.09.2014, Feststellungsbeschluss
  • 06.02.2015, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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