Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 107 "Werner-Habig-Straße"

Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung war es für die Realisierung umfangreicher Bauvorhaben des bestehende Betriebes notwendig, den Teil des Betriebsgrundstücks, der südlich des „Robert-Schuman-Rings“ und westlich der „Werner-Habig-Straße“ liegt, zu überplanen. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Oelde in seiner Sitzung am 01.12.2008 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 107 „Werner-Habig-Straße“ aufzustellen. Insgesamt wird ein Areal von rund 4,9 ha in den Bebauungsplan einbezogen. Die Flächen werden überwiegend als Industriegebiet ausgewiesen. Östlich der „Werner-Habig-Straße“ ist ein Privatparkplatz und eine Grünfläche zur Abschirmung des Parkplatzes gegenüber der anschließenden Wohnbebauung ausgewiesen. Im Zuge des Bebauungsplans Nr. 107 werden zwei Teilflächen bestehender Bebauungspläne mit überplant, da diese den heutigen geänderten Anforderungen nicht mehr entsprechen. Hierbei handelt es sich im Westen um den Bebauungsplan Nr. 20+6 „Industriegebiet Heidekamp“ aus dem Jahr 1968 und im Osten um den Bebauungsplan Nr. 10 „Warendorfer Straße West“ aus dem Jahr 1962. Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplans wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Standortes der Firma GEA Westfalia Separator GmbH in Oelde geleistet.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende Erklärung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 01.12.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.01.2009 - 27.02.2009, Beteiligung der benachbarten Gemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB
  • 16.02.2009, Bürgerversammlung
  • 16.02.2009 - 27.02.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 15.04.2009 - 15.05.2009, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 24.06.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.07.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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