Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 162 "Quartiersentwicklung Overbergareal"

Mit Beschluss vom 12.06.2023 hat der Rat der Stadt Oelde entschieden, das Gelände der ehemaligen Overbergschule sowie die Flächen der früheren Feuer- und Rettungswache einer Nachnutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen zuzuführen.

Neben einer Nutzung durch die Caritas soll in dem entstehenden Quartier Wohnraum geschaffen werden. Als Art der baulichen Nutzung soll im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durch ein Gutachterbüro erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Bereich des Grünzugs Rathausbach und der Parkanlage um ein wertvolles Biotop handelt. Dieser ist als Dunkelraum zu erhalten, da er als Jagdhabitat, Transferweg und Quartier für Fledermäuse dient.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von 0,52 ha liegt nördlich der Overbergstraße. Die nördliche Begrenzung stellt der Rathausbach inklusive seines südlich begleitenden Grünstreifens und der Parkanlage dar. Östlich befindet sich das denkmalgeschützte Schulensemble der ehemaligen Overbergschule. In Richtung Westen wird das Gebiet durch zwei Häuserreihen von der Von-Galen-Straße getrennt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 85 tlw., 88, 89, 274 tlw. und 596 tlw. der Flur 15.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Verfahrensschritte

  • 11.09.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.03.2024 - 17.04.2024, Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden
  • 21.03.2024, Informationsveranstaltung

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:
  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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