Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 52. Änderung

Im Zuge der Änderung des Regionalplans Münsterland wurde der Wohnflächenbedarf, welcher der Stadt Oelde zur wohnbaulichen Entwicklung zukünftig zugestanden wird, verringert. Da der zugestandene Bedarf bereits fast gänzlich durch Ausweisungen von „Wohnbauflächen“, welche aber nicht als solche genutzt werden und auch nicht alle in naher Zukunft als solche entwickelt werden sollen, aufgebraucht wird, sind im Vorfeld angedachter „neuer“ Wohnbauflächenausweisungen zunächst nicht genutzte „Wohnbauflächen“ aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen. Eine Nutzung der beiden Teilbereiche als "Wohnbaufläche" ist durch die alleinige Ausweisung im Flächennutzungsplan nicht möglich, da die Flächen dem Außenbereich zuzuordnen sind und ein Bebauungsplan nicht existiert.

Durch die 52. Änderung des Flächennutzungsplans sollen zwei Teilbereiche, welche bisher im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde fast gänzlich als "Wohnbaufläche" dargestellt sind (ein kleiner Bereich des Teilbereichs Sünninghausen wird im Flächennutzungsplan als "Grünfläche" dargestellt), überplant und zukünftig als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt werden. Der Teilbereich Lette liegt im Osten der Ortschaft Lette und umfasst etwa 2,4 ha. und wird als Grünland sowie als Ackerfläche genutzt. Eine Entwicklung der Fläche zur wohnbaulichen Nutzung ist mittelfristig nicht avisiert. Der Teilbereich Sünninghausen liegt im Südwesten der Ortschaft Sünninghausen und umfasst etwa 1,5 ha. Insgesamt sieht der Flächennutzungsplan für den Ortsteil drei große Wohnbaureserveflächen vor. Die Rücknahme einer dieser Flächen wird als unproblematisch erachtet, zumal jüngst durch das Neubaugebiet „Am Tienenbach II“ eine wohnbauliche Entwicklung angestoßen werden konnte.

In naher Zukunft sollen durch die Rücknahme der beiden Teilflächen verschiedene städtebauliche Entwicklungen realisiert werden.

 

 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Verfahrensschritte

  • 23.10.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.12.2023 - 14.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.12.2023 - 14.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 05.03.2024 - 07.04.2024, Landesplanerische Anfrage gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
  • 16.04.2024 - 24.05.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:
  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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