Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 130 "Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2"

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 „Erweiterung Gewerbegebiet Oelde A2“ wird das bestehende Gewerbegebiet "Oelde A2" nach Norden erweitert. Durch den Bebauungsplan wurde das erforderliche Planungsrecht für eine gewerbliche Entwicklung geschaffen. Die Erweiterungsfläche umfasst etwa 5,8 ha. 

Die Flächen des südlich angrenzenden Gewerbegebiets "Oelde A2" werden inzwischen nahezu in Gänze gewerblich genutzt; die ungebrochene Nachfrage an Gewerbeflächen kann auch in anderen Teilen des Oelder Stadtgebiets nicht gedeckt werden. Die Erweiterungsfläche, welche zuvor landwirtschaftlich genutzt wurde, befindet sich südlich des Wilhelm-Röthe-Wegs, westlich des Westrickwegs sowie nördlich der Von-Büren-Allee. Westlich wird künftig die Fläche der Rottendorf Pharma GmbH anschließen (Bebauungsplan Nr. 149, in Aufstellung). Der Standort ist durch die unmittelbare Nähe zur A2 ideal an das nationale und europäische Straßennetz angebunden. Die Gewerbefläche wird bedarfsgerecht sowie freiraum- und umweltverträglich entwickelt. Die Erschließung erfolgt von Süden durch die direkte Anbindung an die „Von-Büren-Allee“. Über diese gewerbliche Fläche hinaus wird nördlich der Gewerbegebietserweiterung ein etwa 0,88 ha großes Regenrückhaltebecken errichtet, welches an den nördlichen Mühlenbach angrenzt.  Das im Plangebiet anfallende Regenwasser wird gedrosselt in den Mühlenbach eingeleitet.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde die 25. Änderung des Flächennutzungsplans betrieben. 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 23.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.05.2021, Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.10.2022 - 30.10.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 17.10.2022 - 30.10.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 25.10.2022, Bürgerversammlung
  • 09.01.2023 - 12.02.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 24.04.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.09.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:
  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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