Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
1. Ergänzung und Anpassung des Flächennutzungsplans

Im Zuge der planungsvorbereitenden Tätigkeiten  für den "Interkommunalen Solarpark - In der Hoest" ist offenkundig geworden, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Oelde nicht das gesamte Stadtgebiet Oeldes abdeckte, die „fehlenden“ Flächen hingegen im Flächennutzungsplan der Stadt Ennigerloh abgebildet wurden. Gleichzeitig schaffte der Flächennutzungsplan in Teilbereichen für Ennigerloher Stadtgebiet Planungsrecht. Unter anderem auch die angedachte Fläche des "Interkommunalen Solarparks - In der Hoest" wurde bisher fälschlicherweise nicht im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde dargestellt, die Umsetzung des Projektes war daher planungsrechtlich nicht möglich. 

Durch die 1. Ergänzung und Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde wurde der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans an die Grenzen des Stadtgebietes von Oelde angepasst. Dergestalt wurden auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des "Interkommunalen Solarparks - In der Hoest " (44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde und parallele Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 154) geschaffen.  


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Verfahrensschritte

  • 21.02.2022, Einleitungsbeschluss
  • 04.10.2022 - 07.11.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 19.12.2022, Feststellungsbeschluss
  • 04.08.2023, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:
  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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