Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 43. Änderung

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung regenerativer Energieerzeugung rückt die Nutzung der Sonnenenergie zunehmend in den Fokus. Der Gesetzgeber unterstützt diese Entwicklung und fördert deren Umsetzung vermehrt. Die Stadt Oelde möchte ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und neben einem privaten Flächeneigentümer städtische Flächen zur Verfügung stellen.

Durch die Lage des Plangebiets unmittelbar an der Autobahn und die topografischen Voraussetzungen bietet die Fläche ein großes Potenzial für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Ebenso wie der im Parallelverfahren aufzustellende Bebauungsplan Nr. 153 „Solarpark Oelde“ wird auch die 43. Änderung des Flächennutzungsplans zeitlich befristet, da die Nutzungsdauer des Projektes auf maximal 40 Jahre ausgelegt wird und die Fläche danach wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden soll. Erforderliche Gutachten werden im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung erarbeitet und können auf die 43. Änderung des Flächennutzungsplans angewendet werden.

Durch die Änderung soll eine bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Fläche zukünftig als „Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung: Erneuerbare Energien (EE) – Photovoltaikanlagen“ dargestellt werden. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 153 „Solarpark Oelde“ geschaffen werden. 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 02.11.2021, Einleitungsbeschluss
  • 04.05.2023 - 04.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 04.05.2023 - 04.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 22.05.2023, Bürgerversammlung
  • 31.10.2023 - 03.12.2023, Landesplanerische Anfrage gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
  • 06.12.2023 - 14.01.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:
  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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