Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 42. Änderung

In seiner Sitzung am 28.06.2021 hat der Rat der Stadt Oelde den Beschluss gefasst, die bisher im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde vorhandene Konzentrationszonenplanung zur Windenergienutzung durch ein Änderungsverfahren aufzuheben. Nicht zuletzt die Notwendigkeit der Unterstützung einer erfolgreichen Energiewende, die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch und die Unwirksamkeit der bisherigen kommunalen Windenergiesteuerung machen diesen Schritt erforderlich.

Gegenstand der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde ist die Aufhebung der bestehenden Konzentrationszonen. Durch die Änderung soll die „Ausschlusswirkung zur Windenergienutzung“, die derzeit durch Darstellung von Konzentrationszonen Gegenstand des gültigen Flächennutzungsplanes ist, aufgehoben werden, um der Windenergienutzung im Stadtgebiet neue Standorte zu ermöglichen. Damit ist die Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im gesamten Außenbereich privilegiert und somit zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Entgegenstehende Belange, zum Beispiel aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes, des Immissionsschutzes, der optischen Bedrängung, des Denkmalschutzes, Belange der Flugsicherung und anderer konkurrierender Nutzungen werden zu beachten sein. Nach Abschluss des Änderungsverfahrens entscheidet der Kreis Warendorf über die Zulässigkeit einer Windenergieanlage im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Einzelfallgenehmigung.

Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zweimalig in den Planprozess eingebunden und um Anregungen zur Planung gebeten. Zur Berücksichtigung der Umweltbelange und des Artenschutzes ist ein Umweltbericht zu erstellen. Das Planverfahren soll durch das Büro WoltersPartner, welches bereits die Windpotenzialstudie erstellt hat und über die entsprechende Fachexpertise verfügt, begleitet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Verfahrensunterlagen für die am 28.11.2023 begonnene Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 29.11.2023 aktualisiert und ergänzt wurden. Nur die aktuell verfügbaren Unterlagen haben Gültigkeit.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 06.09.2021, Einleitungsbeschluss
  • 10.07.2023 - 11.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 10.07.2023 - 11.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 26.10.2023 - 27.11.2023, Landesplanerische Anfrage gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
  • 28.11.2023 - 10.01.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 04.03.2024, Feststellungsbeschluss

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:
  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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