Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 155 "In der Geist"

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnquartiers - mit neuer Wohnbbebauung und einem Nahversorger (Bäckerei) - einschließlich der hierfür erforderlichen Infrastruktur geschaffen. Dieses wurde im Rahmen eines Allgemeinen Wohngebiets entwickelt.

Angesichts der angestrebten Nutzung bleibt die geordnete städtebauliche Entwicklung weiterhin gewahrt. Gemäß §13a (2) Nr. 2 BauGB ist keine FNP-Änderung erforderlich, der FNP wurde im westlichen Teilbereich des Plangebiets (Flurstück 120) im Wege der Berichtigung angepasst. Auch dieser Teilbereich ist als Wohnbaufläche dargestellt worden. 

 


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 02.05.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.06.2022 - 20.07.2022, Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden
  • 16.01.2023 - 19.02.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 24.04.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.06.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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