Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 48. Änderung

Die Stadt Oelde plant aufgrund der hohen Nachfrage an Gewerbeflächen die 48. Änderung des Flächennutzungsplans verbunden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 "Ludwig-Erhard-Allee" im Oelder Ortsteil Stromberg. Westlich des Gewerbegebiets Stromberg West soll eine rund 1,52 ha große Fläche als Erweiterung dieses Gewerbegebietes entstehen.

Der Bebauungsplan Nr. 156 "Ludwig-Erhard-Allee" dient der Deckung des Bedarfes an gewerblicher Baufläche. Zurzeit stehen keine Flächen vor Allem für die Ansiedlung kleinerer gewerblich-industrieller Betriebe zur Verfügung. Daher ist es planerisch naheliegend, das vorhandene Gewerbegebiet in Stromberg in Richtung Westen zu erweitern.

Die angestrebte Erweiterungsfläche, welche aktuell landwirtschaftlich genutzt wird, befindet sich westlich der Ludwig-Erhard-Allee und nördlich der Beckumer Straße und soll etwa 1,52 ha umfassen. Der Standort ist durch die Nähe zur Autobahnauffahrt A2 ideal an das nationale und europäische Straßennetz angebunden. Auch öffentliche Einrichtungen, Handel und Dienstleistungen sind durch die Nähe zum Dorfkern Stromberg und zur Kernstadt Oelde in wenigen Fahrminuten erreichbar.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 21.02.2022, Einleitungsbeschluss
  • 25.04.2022 - 15.05.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 25.04.2022 - 15.05.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 01.09.2022 - 02.10.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 23.06.2023, Feststellungsbeschluss

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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