Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 153 "Solarpark Oelde" - vorhabenbezogen -

Es ist das Ziel der Planung, im Süden des Oelder Stadtgebietes - nördlich der Autobahn A2 / E34 - eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Auf der ca. 22 ha großen, bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von voraussichtlich ca. 25 MWp geplant. Durch die Lage des Plangebiets unmittelbar an der Autobahn und die topografischen Voraussetzungen bietet die Fläche ein großes Potenzial für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Da das Gelände in Richtung Süden abschüssig ist, werden die Photovoltaikmodule von der Wohnbebauung nur eingeschränkt sichtbar sein. Damit die Fläche nach Aufgabe der Photovoltaik-Nutzung wieder als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden kann, soll der Bebauungsplan für einen befristeten Zeitraum von maximal 40 Jahren aufgestellt werden.  Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Aspekte ebenso betrachtet werden wie sonstige Belange der Umwelt. Die Notwendigkeit weiterer Gutachten (z. B. Blendgutachten) wird im weiteren Verfahren geklärt. Es wird das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gewählt, da das Vorhaben klar definiert ist. Die Rahmenbedingungen werden durch den begleitenden Durchführungsvertrag abgesichert.

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 153 „Solarpark Oelde“ der Stadt Oelde betrieben werden.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 02.11.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 12 (1) BauGB
  • 04.05.2023 - 04.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 04.05.2023 - 04.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 22.05.2023, Bürgerversammlung
  • 06.12.2023 - 14.01.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:
  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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