Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 150 "Wohnquartier Im Vogeldreisch" - vorhabenbezogen -

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für drei Wohngebäude, welche zentral um einen Platz angeordnet sind, geschaffen. Verteilt auf die Gebäude sind insgesamt 30 Wohnungen, zwei Senioren-Wohngemeinschaften mit jeweils 12 Plätzen sowie eine Tagespflege vorgesehen. Die Erschließung der Gebäude erfolgt durch eine Zuwegung von der Straße „Im Vogeldreisch."
 
Da das Plangebiet ausschließlich für das "Wohnquartier" vorgesehen ist, wurde das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gewählt; die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgte im Verfahren gem. § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB).
 
Der Flächennutzungsplan wies den Geltungsbereich bereits als „Wohnbaufläche“ aus, eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans war nicht erforderlich. Da jedoch die ehemalige Tennishalle im Flächennutzungsplan dargestellt wurde, wurde der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 03.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 12 (1) BauGB
  • 16.12.2021 - 07.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 16.12.2021 - 07.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 20.02.2023 - 26.03.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 12.06.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 14.06.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail:

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Hinweise

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