Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 134 "Südlich der Von-Büren-Allee"

Für die dauerhafte Nachfolgenutzung des Geländes der Landesgartenschau Oelde 2001 wurde Anfang des Jahres 2002 beschlossen, einen Großteil des Kerngebietes als eintrittspflichtigen Park unter der Bezeichnung „Vier-Jahreszeiten-Park“ zu betreiben. Für diesen wurde der im Rahmen der Landesgartenschau geschaffene, außerhalb des Geländes liegende Parkplatz südlich der „Von-Büren-Allee“ als Bedarfsparkplatz mit rund 450 PKW-Stellplätzen durch den Bebauungsplan Nr. 89 „Bedarfsparkplatz für den Vier-Jahreszeiten-Park" planungsrechtlich gesichert.

Aus heutiger Sicht ist der Bedarfsparkplatz für den Betrieb des „Vier-Jahreszeiten-Parks“ nicht mehr erforderlich. Ebenso wurde die zwischen dem Parkplatz und dem nordwestlich liegenden „Gewerbegebiet Oelde A2“ liegende Hofstelle aufgegeben. Vor dem Hintergrund, dass in Oelde weiterhin ein Bedarf an gewerblichen Bauflächen besteht, sollen die Flächen südlich der „Von-Büren-Allee“ zwischen dem „Gewerbegebiet Oelde A2“ und dem Kreisverkehr „Von-Büren-Allee/In der Geist/Keitlinghauser Straße“ als Gewerbegebiet ausgewiesenen werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung dieser Flächen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich; der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Durch die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oelde sollen im Parallelverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbeflächen geschaffen werden.


Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 16.04.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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