Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 29. Änderung

Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplans wurde eine wohnbauliche Entwicklung im unmittelbaren räumlichen Anschluss an ein bereits vorhandenes Wohngebiet ermöglicht. Hiermit soll ein Beitrag zur Deckung der weiterhin bestehenden Nachfrage nach Wohnraum geleistet werden. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung wurde dieser Zielsetzung durch Änderung der bisherigen Flächennutzungsplan-Darstellung Rechnung getragen.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Oelde stellte den Änderungsbereich als "Gewerbliche Baufläche" im Zusammenhang mit den östlich anschließenden Flächen dar. Eine gewerbliche Nutzung war jedoch aufgrund der direkten Nachbarschaft zu einem vorhandenen Wohngebiet nur eingeschränkt mit einer das Wohnen nicht wesentlich störenden Nutzung möglich. Da die Stadt Oelde an anderer Stelle des Stadtgebiets gewerbliche Bauflächenreserven vorsieht, stand einer Aufgabe der Darstellung einer gewerblichen Baufläche nichts entgegen. Gegenstand der 29. Änderung des Flächennutzungsplans ist ausschließlich die Aufgabe der gewerblichen Bauflächendarstellung zugunsten einer Darstellung des ca. 0,4 ha umfassenden Plangebiets als "Wohnbaufläche".

Durch den Bebauungsplan Nr. 133 "Südlich am Ruthenfeld" wurden im Parallelverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbaugrundstücken geschaffen werden.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 22.06.2020, Einleitungsbeschluss
  • 31.08.2020 - 02.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 31.08.2020 - 02.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 06.07.2021 - 06.08.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 30.05.2022 - 03.07.2022, Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
  • 12.09.2022, Feststellungsbeschluss
  • 05.01.2023, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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