stadt oberhausen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan


583 - 1. Änd., Osterfelder Straße/Zum Aquarium gem. § 13 a BauGB im Stadtteil Neue Mitte


Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 583 wurden folgende Hauptplanungsziele verfolgt werden:

- Erweiterung des Nutzungsspektrums des SO2-Gebiets um Hotel, Spiel-, Sport- und Freizeiteinrichtungen;

- Verzicht auf die ursprünglich geplante Dachkonstruktion über die Heinz-Schleußer-Straße;

- Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen für das GE1-Gebiet;

- Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe im SO1- und GE1-Gebiet um 3 m auf 56,10 m ü. NN;

Weiterhin gelten die mit dem Bebauungsplan Nr. 583 verfolgten Ziele:

- Festsetzung einer Hafenrandbebauung unter Weiterentwicklung des Konzepts des Bebauungsplans Nr. 275 B, Teilbereich 1;

- Festsetzung von Bauflächen für ein neues öffentliches Schwimmbad (Allwetterbad), mit ergänzenden Freizeitnutzungen und den erforderlichen Stellplätzen;

- Prüfung der Zulässigkeit von weiteren, das Nutzungsspektrum ergänzenden Betrieben und Einrichtungen;

- Regelung der Erschließungsnotwendigkeiten.



Gebietsabgrenzung

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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