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Planverfahren


Stadtentwicklungskonzept (STEK 2020) in Oberhausen


Das Stadtentwicklungskonzept (STEK 2020) wurde vom Rat der Stadt am 27.10.2008 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Städtebauliche Entwicklungskonzepte als informelles Planungsinstrument formulieren Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für eine mittel- bis langfristige städtebauliche Planung eines Gebietes. Die informellen städtebaulichen Planungen stellen eine Verbindung zwischen dem Flächennutzungsplan und den kleinräumigen Bebauungsplänen dar.

Das STEK 2020 formuliert, auf der Grundlage einer Bestandsanalyse, die Ziele und Maßnahmen für eine positive Entwicklung der Stadt Oberhausen bis zum Jahr 2020. Die Aufstellung wurde notwendig, da die vorhandenen städtischen Planungs- und Entscheidungsgrundlagen - insbesondere der Flächennutzungsplan von 1983 - veraltet waren und nicht mehr den Anforderungen der Stadtentwicklung entsprachen. Vor allem die Entwicklungen im Bereich der „Neuen Mitte Oberhausen“ hatten viele Planungsziele „überholt“.

Die Stadt Oberhausen entschloss sich daher 2004 gemeinsam mit den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne und Mülheim an der Ruhr eine Planungsgemeinschaft zu bilden und einen gemeinsamen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) aufzustellen. Hierfür musste eine neue aktuelle Planungsgrundlage für die Erarbeitung des RFNP geschaffen werden. Diese Grundlage wurde mit dem STEK 2020 geschaffen.

Ebenso bestand die Notwendigkeit, die in den einzelnen Stadtteilen eingetretenen Entwicklungen vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Entwicklung zu steuern. Zudem sind Lösungsansätze für zukünftige Herausforderungen, wie mit dem demographischen und gesellschaftlichen Wandel erarbeitet worden.

Das STEK 2020 ist in einem abgestuften Planungssystem erarbeitet worden. Abgeleitet aus den gesamtstädtischen Leitthesen für das Bild Oberhausens im Jahr 2020 und darüber hinaus wurden Leitlinien der Stadtentwicklung entwickelt, die sich im Wesentlichen auf die räumlichen Planungen beschränken.




Ansprechperson zum Plan

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Frau Anke Stasius 0208/825-2730 anke.stasius@oberhausen.de