stadt oberhausen

Planverfahren


Masterplan Neue Mitte Oberhausen im Stadtteil Neue Mitte


Der Masterplan Neue Mitte wurde vom Rat der Stadt am 16.05.2022 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Städtebauliche Entwicklungskonzepte als informelles Planungsinstrument formulieren Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für eine mittel- bis langfristige städtebauliche Planung eines Gebietes. Die informellen städtebaulichen Planungen stellen eine Verbindung zwischen dem Flächennutzungsplan und den kleinräumigen Bebauungsplänen dar.

Der Masterplan bildet die Planungs- und Handlungsgrundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung der Neuen Mitte und ist bei allen Planungsentscheidungen der Stadt für dieses Gebiet zu berücksichtigen.

Der „Masterplan Neue Mitte“ definiert den Rahmen für die räumlich-funktionale Entwicklung dieses Stadtteils in den kommenden 15 bis 20 Jahren. Dabei stehen die überregional bedeutsamen Institutionen des Einzelhandels, der Kultur und des Tourismus auch weiterhin im Zentrum.

Neues Wohnen in nennenswertem Umfang mit Folgeeinrichtungen wird das Areal beleben und ergänzen. Ein weiteres Ziel ist die Diversifizierung der Gewerbestruktur mit Flächenangeboten für innovative und technologieorientierte Unternehmen. Durch die städtebauliche Verdichtung ist es erforderlich, das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs sowie das Rad- und Fußwegenetz deutlich auszubauen. Darüber
hinaus soll ein innovatives Mobilitätssystem angeboten werden, welches das erweiterte Nutzungsspektrum in der Neuen Mitte mit den
umliegenden Bereichen verwebt. Schliesslich zeigt der Masterplan auf, wie die Bezüge zur angrenzenden Landschaft und dem Rhein-
Herne Kanal gestärkt werden.



Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Gerhard Effgen 0208-8253310 gerhard.effgen@oberhausen.de
Herr Björn Jung 0208/825-3276 bjoern.jung@oberhausen.de