stadt oberhausen

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan


417 - Höhenweg/Neukölner Straße/Lickumstraße gem. § 13 a BauGB im Stadtteil Walsumer Mark


Mit dem Bebauungsplan Nr. 417 werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:

- Einbindung einer maßstäblichen Wohnbebauung in die vorhandene Bausubstanz;

- Ausweisung von Erschließungsanlagen;

- Sicherung erhaltenswerter Gehölzstrukturen;

- Festsetzung von Flächen für die Beseitigung von Niederschlagswasser.



Gebietsabgrenzung

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Servicestelle Bauleitpläne 0208/825-2799 servicestelle-bauleitplaene@oberhausen.de