Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
535 - Ortskern Holten gem. § 13 BauGB im Stadtteil Holten
Mit dem Bebauungsplan Nr. 535 wird der Bebauungsplan Nr. 264 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Durch die Ergänzung der planerischen Festsetzungen sollte einerseits in Bezug auf die Gestaltung baulicher Anlagen sowie andererseits in Bezug auf die Höhenentwicklung der Baukörper und deren Wahrnehmung sichergestellt werden, dass im Plangebiet zukünftig ausschließlich städtebaulich erwünschte Entwicklungen stattfinden, die der bestehenden und von der Stadt Oberhausen mit den ursprünglichen Festsetzungen verfolgten städtebaulichen Struktur entsprechen. Hierdurch kann der Entstehung von unerwünschten Veränderungen der das Gebiet prägenden städtebaulichen Situation vorgebeugt werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 535
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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